Mindestlohn „verfällt“ nicht – BAG, Urt. v. 18.09.2018 – 9 AZR 162/18
Unwirksamkeit arbeitsvertraglicher Verfallklausel Das Bundesarbeitsgericht hat am 18.09.2018 – 9 AZR 162/18 – klargestellt, dass eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, die wie in der Regel ohne Differenzierung, sämtliche Ansprüche des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis und damit zwangsläufig auch den ab dem 1.1.2015 von § 1 MiLoG garantierten Mindestlohn umfasst, gegen das Transparenzgebot des §…
Weiter lesen