Urlaub verfällt nicht automatisch. Arbeitgeber muss Beschäftigten auf den Urlaubsverfall »rechtzeitig« hinweisen.
Arbeitgeberpflicht auf den Verfall des Urlaubs hinzuweisen Nach § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz verfällt der Urlaubsanspruch zum Ende eines Kalenderjahres. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. v. 19.02.2019 – 9 AZR 423/16) setzt dies jedoch voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig aufgefordert hat, seinen Urlaub auch tatsächlich zu nehmen. Demzufolge hat der…
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