Arbeitszeugnis

Notenstufe für Arbeitszeugnis im Vollstreckungstitel ist zu unbestimmt Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 14.02.2017 – 9 AZB 49/16 klargestellt, dass ein Vollstreckungstitel (z.B. ein arbeitsgerichtlicher Vergleich) der den Arbeitgeber zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses verpflichtet, dessen Inhalt lediglich einer bestimmten Notenstufe („sehr gute Führungs- und Leistungsbeurteilung“ entspricht, zu unbestimmt und nicht vollstreckungsfähig sei. Bestimmte…
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