Die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag stellt in den meisten Fällen ein „versicherungswidriges Verhalten“ im Sinne des § 159 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III) dar.
Schließt der Arbeitnehmer ohne, dass dafür ein wichtiger Grund vorliegt, einen Aufhebungsvertrag, kann dies mithin zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen führen.
Die Verhängung einer Sperrzeit durch die Arbeitsagentur erfolgt aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer keinen „wichtigen Grund“ für den Aufhebungsvertrag vorweisen kann. Die Sozialgerichte und die Arbeitsagenturen erkennen einen wichtigen Grund für einen Aufhebungsvertrag in der Regel an, wenn die vom Arbeitgeber angedrohte (aber nicht ausgesprochene) Kündigung rechtmäßig bzw. wirksam gewesen wäre und der Arbeitnehmer durch den Aufhebungsvertrag Nachteile vermeidet, die er im Falle der Kündigung erlitten hätte.
Diese Nachteile können sowohl in einer Rufschädigung bei Führungskräften bestehen als auch in dem Verlust einer (höheren) Abfindung, auf die ohne Abschluss des Aufhebungsvertrages kein Anspruch bestanden hätte und der Arbeitgeber zu einer Abfindung von mehr als 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr nur im Falle eines Aufhebungsvertrages bereit war.
„Wichtig“ sind darüber hinaus alle Gründe, die es für den Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen unzumutbar erscheinen lassen, einen Sperrzeitsachverhalt zu vermeiden, was von der Arbeitsagentur auch für den Fall, dass erheblicher psychischer Druck am Arbeitsplatz vorlag, anerkannt wird.
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages zur Pflege eines Angehörigen kann ebenfalls einen wichtigen Grund zur Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses darstellen.
Sie wollen einen Aufhebungsvertrag abschließen und wollen sichergehen, dass dieser rechtlich und wirtschaftlich für Sie vorteilhaft ausgestaltet ist?
Darüber hinaus wollen Sie vermeiden, dass das Arbeitslosengeld durch eine Sperrzeit gekürzt wird, die Sie riskieren, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz freiwillig aufgeben?
Es ist in jeder Hinsicht sinnvoll, sich hierbei anwaltlicher Hilfe zu bedienen.
Lassen Sie sich daher hierzu und zu allen weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen von mir gerne ausführlich beraten.